Unser Service ist für Sie kostenfrei. Wir erhalten von dem Fachbetrieb, an den wir Ihre Anfrage weiterleiten, eine Vergütung.
Ein Treppenlift hilft dabei, im eigenen Zuhause selbstständig und sicher zu bleiben. Damit der Fachbetrieb Ihnen ein passendes Angebot machen kann, stellen wir Ihnen vorab einige kurze Fragen:
Sie füllen einen kurzen Fragebogen aus – wir leiten Ihre Angaben an einen Treppenlift-Fachbetrieb in Ihrer Region weiter. Dieser meldet sich bei Ihnen, berät Sie vor Ort und erstellt ein Angebot. Für Sie ist das kostenfrei und unverbindlich.
Zuschuss der Pflegeversicherung: Bei anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) kann die Pflegeversicherung auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren – dazu kann auch ein Treppenlift zählen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt der Betrag je Person, insgesamt höchstens 16.720 €. Der Antrag sollte vor dem Einbau gestellt werden. Über die Bewilligung entscheidet allein die Pflegeversicherung. Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI.